Das Studienregister des LKH - Universitätskliniken Innsbruck ist seit 01.01.2009 freigeschaltet. In diesem Register werden am Universitätsklinikum durchgeführte klinische Studien gemeldet, erfasst und verwaltet. Die Verwaltung der Studienmeldungen wird in Kooperation von der Ärztlichen Direktion des LKH - Universitätskliniken mit dem KKS Innsbruck (Koordinierungszentrum für Klinische Studien, auch CTC - Clinical Trial Center) übernommen.
In das Studienregister sind alle klinischen Studien einzutragen, deren Beginn nach dem 01.01.2009 liegt und für welche ein Ethikvotum erforderlich ist.
(Die Meldung über eine Änderung bzw. die Beendigung von klinischen Studien, die vor diesem Zeitpunkt (01.01.2009) begonnen haben, sind weiterhin in Papierform an die Ärztliche Direktion des LKH - Universitätskliniken zu melden und werden NICHT nachträglich in das Register eingetragen.)
Wir weisen darauf hin, dass Studien zeitgerecht (d.h. mindestens 10 Werktage vor deren Beginn) über das Studienregister zu melden sind. Ansonsten werden die Studien als Nachmeldung behandelt.
Des Weiteren bitten wir Sie Ihre Studie bei der Eingabe mehrmals zwischenzuspeichern. Durch die Gegebenheiten des Online-Portals kann ein sogenanntes "Session Timeout" entstehen (d.h. dass alle Ihre Eingabe nach einer bestimmten Anzahl von Minuten inaktiv wird; ist diese Zeit-Deadline überschritten, erscheint bei neuerlichem Laden der Seite eine Fehlermeldung).
Laut § 12a (4) TirKAG hat der Sponsor die Durchführung eines biomedizinischen Forschungsvorhabens (Arzneimittelstudie, Medizinproduktestudie, Anwendung neuer medizinischer Methoden) vor deren Beginn und nach Erhalt der positiven Stellungnahme der zuständigen Ethikkommission dem ärztlichen Leiter der Krankenanstalt zu melden.
Ebenso müssen alle Änderungen die klinische Studie betreffend (z.B. neues EK-Votum vorliegend, Änderung des Patientenrekrutierungsstatus, Änderung von Kontaktdaten, usw.) sowie deren Beendigung über dieses Register gemeldet werden.
Nach Durchsicht der Unterlagen seitens des KKS wird eine entsprechende Stellungnahme an die Ärztliche Direktion gegeben, welche nach neuerlicher Begutachtung den Beginn der klinischen Studie per Mailversand für das LKI freigibt.